Die gesetzlichen Vorschriften sind eindeutig. Ein Arzt darf eine Krankenhausbehandlung nur verordnen, wenn eine stationäre Behandlung tatsächlich erforderlich ist. Desweiteren muss sich der Arzt
persönlich vom Gesundheitszustand des Patienten überzeugen. Dies ist im Nachhinein nicht möglich.
In letzter Zeit versuchen immer mehr Krankenhäuser, ambulante Untersuchungen über eine stationäre Einweisung abzurechnen. Dieses Vorgehen ist jedoch nicht korrekt und bringt die niedergelassenen
Ärzte in erhebliche Schwierigkeiten.
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